Sozialverträglicher Neubau?
Eine Frage der Standfestigkeit:
Noch im Januar hieß es seitens der Vorstandschefin Frau Anja Dziolloß – ohne ein Gutachten erstellt zu haben: „Sicher sei bisher, dass das Gebäude Quäkerstraße 1-9 nicht sanierungsfähig sei, sagt Dziolloß. Der Bau bestehe aus sehr schlechten Nachkriegsmaterialien, habe keine statischen Reserven, das heißt, die Mauern würden nicht mal ein Wärmeverbundsystem tragen, geschweige denn ein schwereres, gedämmtes Dach.“ (BZ 04.01.2018)
Es wurde nachgewiesen und von weiteren Experten bekräftigt:
Weder fordert die Bausubstanz – noch
legitimieren unüberwindbare Kosten für eine behutsame Sanierung –
ein Abrissvorhaben oder andere kostenintensive Maßnahmen [siehe Gutachten]!
Mehr Wohungen und soziale „Lösung“?
Das Schaubild verdeutlicht, dass die oft genannten 20% zusätzliche Wohnungen bedeuten würden, dass zukünftig lediglich ca. 8 Wohnungen (inklusive des Neubaus im Hof) neu entstünden. Abriss und Neuerrichtung des bestehenden Lebensraumes der Bewohner*innen alleine brächten also keinerlei Zuwachs. Dabei stehen derzeit in unserem Quartier mindestens 10 Wohnungen leer (und dies teils bereits seit Jahren). Ebenfalls oft erwähnt sind die 30% geförderter Wohnraum. Dieser entspräche ca. 15 Wohnungen. Der Bedarf liegt bei mindestens über 60%. Die Berechtigung auf eine geförderte Wohnung nach der Landeswohnraumförderung (1 Personenhaushalt Jahreseinkommensgrenze 48.450€. Quelle: Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zum Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg 2018 / 2019) besteht bei weitaus mehr Parteien in der betroffenen Häuserzeile.
Die zeitliche Befristung bedeutet, dass nach deren Ablauf letztendlich alle Wohnungen hochpreisiger wären!
Soziale Realität der Bewohner*innen
Die sozialen Realitäten der Bewohner*innenschaft, die wir mit der Sozialdatenerhebung [siehe hier] aufgezeigt haben, lassen nur eine Forderung zu: Den behutsamen Erhalt des Wohn- und Lebensraums!
Alles andere wäre in Anbetracht unserer Lebensrealitäten unangebracht.
Die Bewohner*innenschaft ist auf den Erhalt des günstigen Wohnraums angewiesen! „Neuerrichtung“ / Zerstörung von bestehendem bezahlbaren Wohnraum führt unweigerlich zu Gentrifizierung (Verdrängung der bestehenden Bewohner*innenschaft und das aktive Auseinanderreißen bestehender sozial gewachsener Nachbarschaften.)
Votum des Gestaltungsbeirats Freiburg
Bereits am 30.11.2018 hat der Gestaltungsbeirat der Stadt Freiburg ein klares Votum ausgesprochen:
„Das gesamte bestehende Ensemble ist stimmig. In fast jeder Stadt gibt es Orte, die etwas Besonderes ausmachen. Dieses Ensemble ist beispielgebend für die gesamte Stadt Freiburg.“
„Die Identität eines Quartiers wächst über Jahrzehnte und kann mit einem Abriss binnen kürzester Zeit zerstört werden. Die bestehenden Familienheim-Neubauten Quäkerstraße 2,4 sowie Grillparzerstraße lassen genau diese Identität vermissen. Sie dürfen nicht die Richtschnur für das sein, was auf der gegenüberliegenden Seite (Quäkerstr. 1,3,5,7,9) passiert.“
Prüfung auf Milieuschutz (Erhaltungssatzung §172 BauGB)
Am 20.03.2018 hat eine Mehrheit des Gemeinderates der Stadt durch die Fraktionen und Fraktionsgemeinschaften Freiburg Lebenswert / Für Freiburg, FDP, Freie Wähler, JPG, SPD und Unabhängige Listen interfraktionell eine Prüfung auf Erhaltungssatzung nach BauGB §172 auf den Weg gebracht! Die Fraktionen und Fraktionsgemeinschaften beweisen hiermit, dass Politik jenseits von Parteigrenzen – vielmehr gemeinsam und nah an den Bedürfnissen der Menschen – stattfinden kann! (Siehe hier)