Strengere Anforderungen für die Verwertungskündigung
27.09.2017 – Der Bundesgerichtshof hat strengere Anforderungen an die sogenannte Verwertungskündigung formuliert:
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Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs, dass eine sogenannte Verwertungskündigung wegen Abriß und Neubau sehr erschwert, stehen Ihre Chancen bei einem Prozeß sehr gut. Sie würden bei einem gewonnenen Prozeß nicht nur Ihre Wohnung und das Haus sondern das ganze Viertel retten !